Ist das Ablehnen der Einreise von Trinh Xuan Thanhs Rechtsanwältin nach Vietnam gerechtfertigt?

Nachdem thoibao.de berichtet hatte, dass die Rechtsanwältin von Trinh Xuan Thanh, Petra Schlagenhauf, am Flughafen Hanoi-Noi Bai nicht nach Vietnam einreisen durfte, haben einige Leserinnen und Leser angemerkt, dass „diese Entscheidung nach vietnamesischem Recht richtig sei: deutsche Staatsbürger dürfen für 15 Tage visumsfrei nach Vietnam einreisen, wenn sie als Touristen kommen. Wenn man als Rechtsanwalt kommt, muss man natürlich ein Visum beantragen“.

In einer offiziellen Information der vietnamesischen Botschaft in Berlin über das visumsfreie Einreise für 15 Tage für deutsche Staatsbürger wird deutlich notiert:

„Vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 dürfen Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der Republik Italien, des Königreiches Spanien sowie dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland visumsfrei einreisen, die Reisepassart sowie der Zweck der Reise spielen dabei keine Rolle…

Informationsblatt der vietnamesischen Botschaft in Deutschland über das visumsfreie Einreisen für deutsche Staatsbürger

(Quelle: http://www.vietnambotschaft.org/wp-content/uploads/2017/06/THÔNG-BÁO.pdf   )

Im gesamten Informationsblatt der vietnamesischen Botschaft in Deutschland wird an keiner Stelle erwähnt, dass „die visumsfreie Einreise nur für Touristen möglich“ oder „deutsche Staatsbürger nur visumsfrei nach Vietnam einreisen dürfen, wenn der Zweck touristisch ist“.

Dennoch ist zu bemerken, dass die vietnamesische Botschaft in Deutschland nur eine untergeordnete Behörde des vietnamesischen Staatsapparates ist. Um die Information korrekt überprüfen zu können, lohnt sich dabei ein Blick in das Originaldekret des Premierministers Nguyen Tan Dung, unterzeichnet stellvertretend für die vietnamesische Regierung. Konkret handelt es sich hierbei um das Dekret 46/NQ-CP aus dem Jahr 2015 über das die Visumsbefreiung für fünf europäische Länder.

Dekret 46/NQ-CP aus dem Jahr 2015 über das die Visumsbefreiung für fünf europäische Länder

(Quelle: https://thuvienphapluat.vn/van-ban/Bo-may-hanh-chinh/Nghi-quyet-46-NQ-CP-2015-mien-thi-thuc-co-thoi-han-Anh-Phap-Duc-Tay-Ban-Nha-I-ta-li-a-278453.aspx )

Auch dieses Dekret stellt klar: „die Reisepassart sowie der Zweck der Reise spielen dabei keine Rolle…“. Es gibt dabei keinen Absatz, der besagt, dass „eine nicht-touristische Einreise nach Vietnam, nicht visumsbefreit werden kann.“

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass auf allen administrativen Ebenen die visumsfreie Einreise nach Vietnam für 15 Tage für deutsche Staatsbürger nicht eingeschränkt ist und der ZWECK der Reise keine Rolle dabei spielt. Somit dürfte die Rechtsanwältin von Trinh Xuan Thanh für ihren Auftrag visumsfrei nach Vietnam einreisen.

Somit war die Entscheidung, der Rechtsanwältin von Trinh Xuan Thanh, Petra Schlagenhauf, die Einreise zu verweigern, nicht rechtens.

Hiếu Bá Linh – VD-News

Weiterführende Links:

Der Tagesspiegel: Vietnam verweigert deutscher Anwältin die Einreise

http://www.tagesspiegel.de/politik/entfuehrung-aus-berlin-vietnam-verweigert-deutscher-anwaeltin-die-einreise/20818790.html

Süddeutsche Zeitung: Wie Vietnams Botschaft einen Ex-Politiker in Berlin entführen ließ

http://www.sueddeutsche.de/politik/exklusiv-wie-vietnams-botschaft-einen-ex-politiker-in-berlin-entfuehren-liess-1.3781602

Sprecher des Auswärtigen Amts zu neuen Entwicklungen im Fall des in Berlin entführten Vietnamesen Trinh Xuan Thanh (Statement vom 22.09.2017)

http://www.vietnam.diplo.de/Vertretung/vietnam/de/04-Politik/04-00_20Pol_20Artikel_20aktuell/170922_20Statement_20TXT_2022.9_20D.html

(Nur Vietnamesisch) Die Person, die die Entführung von Trinh Xuan Thanh angeordnet hat, hat die Verteidigungskraft von Vietnam geschwächt

http://thoibao.de/thong-bao-%26-nhan-tin/11582/nguoi-ra-lenh-bat-coc-trinh-xuan-thanh-da-tan-pha-kha-nang-phong-thu-cua-viet-nam-.htm

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